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Jahresabschlüsse nach HGB
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund der deutschen Steuergesetzgebung klaffen dabei Steuerrecht und Handelsrecht immer mehr auseinander und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Die Bilanzierung wird immer stärker zu einer Optimierungsentscheidung zwischen dem Wunsch, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Wir unterstützen Sie bei dieser Aufgabe mit viel Fingerspitzengefühl und stehen auf Ihren Wunsch auch Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung. Dabei profitieren unsere Mandanten auch von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation.
Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlüsse durchgeführten Prüfungen werden die Bescheinigungen formuliert, z.B.:
- Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen für Kreditinstitute
- „einfache“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen
- Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden